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TGA Fachplanung und Versorgungstechnik

Wir planen für fast alle Gebäudearten die technischen Maßnahmen, die zum Betrieb bzw. Unterhalt erforderlich sind.

  • Elektrotechnik und Gebäudeautomation
  • Raumlufttechnik nach VDI 6022 / auch Reinraum-Technik
  • Sanitär-/ und Schwimmbadtechnik
  • Wärmetechnik/Heiztechnik bis Megawatt (MW)
  • Hydraulik und hydraulischer Abgleich
  • Kältetechnik/Kühlung bis Megawatt (MW)
  • Regenerative Energien (Wärmepumpe, Solar, BHKW…)
  • Trinkwasserhygiene (Legionellenvorsorge nach VDI 6023)
  • Wärme-/Kälteübertragung in den Raum
  • Dampfanlagen
  • Schadensdienst 24: Leckortung/-behebung, Bautrocknung,  Schimmelbeseitigung und -bekämpfung
  • Mess- und Regeltechnik (MSR - in Kooperation)
  • Elektro-/Starkstromsicherheit, Multimedianlage (in Kooperation)

 

  • Unsere Teams arbeiten mit modernster EDV und Drucktechnik.
Leistungsphasen nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
  1. Grundlagenermittlung
  2. Vorplanung mit Kostenschätzung
  3. Entwurfsplanung und Kostenberechnung
  4. Genehmigungsplanung
  5. Ausführungsplanung
  6. Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen (LV)
  7. Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation
  8. Objektbetreuung

Grundlagen für unsere Arbeit sind u.a.:

Gesetze

EEWärmeG 2011 und EnEV 2014:

Wenn Sie heute als Bauherr, Eigentümer oder Planer bauen, sanieren oder einen Bestandsbau erweitern, müssen Sie sehr häufig parallel zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) auch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) erfüllen.

Die EnEV fordert energieeffiziente Gebäude: Sie beschränkt sowohl den Primärenergiebedarf, den wir zum Heizen, Wassererwärmen, Lüften und Beleuchten (bei Nichtwohnbauten) benötigen sowie den Wärmeverlust durch die Bauhülle.

Das EEWärmeG fordert parallel dazu, dass Sie einen Teil der benötigten Wärme oder Kälte über erneuerbare Energiequellen oder anerkannte Ersatzmaßnahmen decken.

Quelle: enev online

Normen (DIN)

Sind Normen Pflicht?

Die Anwendung von DIN-Normen ist grundsätzlich freiwillig. Erst wenn Normen zum Inhalt von Verträgen werden oder wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt, werden Normen bindend. Zwar stellen sie im Fall einer möglichen Haftung keinen Freibrief dar. Aber wer DIN-Normen – als anerkannte Regeln der Technik – anwendet, kann ein korrektes Verhalten einfacher nachweisen.

Quelle: www.din.de (Basiswissen)

VDI Richtlinien:

Welche rechtliche Bedeutung haben VDI-Richtlinien?

Eine VDI-Richtlinie ist eine richtungsweisende, praktische Arbeitsunterlage. Mit ihren Beurteilungs- und Bewertungskriterien gibt sie fundierte Entscheidungshilfen und bildet einen Maßstab für einwandfreies technisches Vorgehen. VDI-Richtlinien geben Fachleuten die Sicherheit, sich an einer anerkannten Regel der Technik zu orientieren und danach zu handeln. Grundsätzlich haben VDI-Richtlinien den Charakter von Empfehlungen. Ihre Anwendung steht zunächst jedem frei, das heißt, man kann sie anwenden, muss es aber nicht. Die Anwendung einer VDI-Richtlinie entbindet den Nutzer nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln und geschieht damit auf eigene Gefahr. In einem Rechtsstreit wird sich ein Gericht erfahrungsgemäß am Stand der Technik orientieren, das heißt, in der Regel an den dazu vorliegenden Normen und Richtlinien.

Quelle: www.vdi.de
Das Gesetz EnEV - wichtige Links

Wichtige Links zur EnEV

Das Energiesparrecht: Auf dem Weg zur EnEV 2017 - Link

EnEV Praxis: Energieeffiziente Heizungstechnik für Neubau und Bestand - Link

EnEV Praxis: Energieeffiziente Lüftungsstechnik für Neubau und Bestand  Link

EnEV Praxis: Energieeffiziente Erwärmung des Trinkwassers in Gebäuden  Link

EnEV Praxis: Solaranlagen und Fotovoltaik im Neubau und Bestand  Link

EnEV Praxis: Energieeffiziente Klimatechnik für Neubau und Bestand Link

Quelle: enev online

Info zum DIN Verbraucher Rat

Der DIN-Verbraucherrat

vertritt die Interessen der Endverbraucher in der nationalen, europäischen und internationalen Normung. Er berät und unterstützt dabei die Lenkungs- und Arbeitsgremien von DIN.

Der Verbraucherrat wurde im Dezember 1974 als Präsidialausschuss von DIN gegründet. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) fördert den DIN-Verbraucherrat auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Ihr Ansprechpartner
DIN e. V.
Karin Both

Am DIN-Platz
Burggrafenstraße 6
10787 Berlin

Quelle: www.din.de (Verbraucherrat)

Informationen zum VDI - Verein deutscher Ingenieure

Wir sind das führende Netzwerk:

  • Wir sind Ingenieurinnen und Ingenieure aller Fachrichtungen in allen beruflichen Funktionen. Zu unserem Netzwerk gehören Studierende der Ingenieurwissenschaften sowie Akademikerinnen und Akademiker anderer Disziplinen, insbesondere der Informatik, Naturwissenschaften und Mathematik.
  • Was uns verbindet, ist Faszination für Technik mit ihrem Potenzial, die Welt positiv zu verändern.
  • Wir arbeiten generationenübergreifend und verbinden damit Erfahrungswissen und Zukunftskonzepte.
  • Wir schätzen und nutzen die Vielfalt unterschiedlicher Hintergründe, Standpunkte und Meinungen.
  • Unsere Mitglieder finden im VDI vielfältige Anknüpfungspunkte in beruflichen und persönlichen Netzwerken – vor Ort, national und international.
  • Wir bieten attraktive Angebote über alle Lebensphasen hinweg. Wir entwickeln uns als Organisation stetig weiter und haben den Mut, dabei neue Wege zu gehen.

Quelle: www.vdi.de

Einen Überblick über neu erschienen VDI Richtilinien finden Sie HIER!


Unser Versprechen:

  • Nur ein Ansprechpartner für Projektierung, Planung + Ausführung.
  • Individuelle technische Lösungen außerhalb des Standards mit Wahlfreiheit für den Bauherrn.
  • Verbindliche Budgets mit Preisgarantie und laufender Kostenkontrolle.
  • Ein Optimum an Ästhetik, Funktionalität + Nachhaltigkeit.


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